Tickets für Erwachsene

Ob Einzelfahrschein, Wochen oder Monatskarte - das Tarifangebot passt sich Ihren Bedürfnissen an. Im Folgenden sind die verfügbaren Tickets aufgelistet, die Sie direkt im Bus oder beim Verkehrservice Landkreis Nienburg (VLN) erwerben können.

Zeitkarten sind übertragbar und berechtigen während des Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der jeweils gelösten Tarifzone(n) bzw. des Gebiets der Stadt Nienburg. Ausgenommen von dieser Regelung sind die nur im Gebiet der Stadt Nienburg gültigen nicht übertragbaren Jahres-AboTickets, FamilienTickets und FirmenTickets.

Für alle Zeittickets ist eine Kundenkarte erforderlich. Die Kundenkarte enthält neben der Kundennummer die Tarifzone(n), die befahren werden können und die entsprechende Preisstufe. Wenn die befahrenen Tarifzonen auf dem Zeitticket angegeben sind, gelten diese auch ohne Kundenkarte. Auskünfte hierzu erteilt der Verkehrsservice Landkreis Nienburg mbH (VLN).

Kundenkarten werden kostenlos von dem VLN ausgegeben. Ein Passfoto ist nicht erforderlich.

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EinzelTicket

EinzelTickets gelten nur am Lösungstag bzw. am Tag der Entwertung. Ist ein Umsteigen erforderlich, ist der nächste Anschlussbus zu nehmen.

TagesTicket

Das TagesTicket ist sinnvoll, wenn Sie an einem Tag mehrere Fahrten unternehmen möchten. Sie können damit einen ganzen Tag lang die Linienbusse in den eingetragenen Zonen benutzen, so oft Sie wollen. Ein weiterer Vorteil: Das TagesTicket ist übertragbar.
TagesTickets gelten nur am Lösungstag bzw. am Tag der Entwertung.

5erTicket

Das 5erTicket kann für 5 Einzelfahrten oder von 5 Personen gleichzeitig genutzt werden. Der Erwerb eines 5erTicket ist günstiger als der Erwerb von 5 EinzelTickets.

Preisbeispiel Preisstufe 1 Erwachsene:
- EinzelTicket für eine Fahrt: 2,10 € - 5erTicket für eine Fahrt: 1,64 € (Ticketpreis 5erTicket 8,20 €)

7-TageTicket

Das 7-TageTicket gilt an sieben aufeinander folgenden Tagen einschließlich des Lösungstages bzw. des Tages der Entwertung. Dieser kann vom Fahrgast frei gewählt werden.

Das 7-TageTicket ist übertragbar und berechtigt während des Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der jeweils gelösten Tarifzone(n).

Fahrgäste, die im Besitz eines 7-TageTickets sind, können von Mo-Fr ab 19:00 Uhr sowie an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen.

Das 7-TageTicket besteht aus der Kundenkarte und dem eigentlichen Zeitticket. Der Fahrgast hat die Nummer der Kundenkarte in das dafür vorgesehene Feld ein zu tragen.

MonatsTicket

MonatsTickets gelten für den eingetragenen Kalendermonat an allen Tagen von 0.00 Uhr des Monatsersten bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein Sonnabend, gilt das MonatsTickets bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.

Das MonatsTicket ist übertragbar und berechtigt während des Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der jeweils gelösten Tarifzone(n).

Fahrgäste, die im Besitz eines MonatsTickets sind, können von Mo-Fr ab 19:00 Uhr sowie an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen.

Das MonatsTicket besteht aus der Kundenkarte und dem eigentlichen Zeitticket. Der Fahrgast hat die Nummer der Kundenkarte in das dafür vorgesehene Feld ein zu tragen.

Jahres-AboTicket

Das Jahres-AboTicket ist das Angebot für Vielfahrer. Bequem und günstig 10 Monate zahlen und 12 Monate fahren und einen Extra-Bonus mitnehmen: Am Wochenende und in den Ferien gilt das Jahres-AboTicket für Fahrten im gesamten VLN-Tarifgebiet! Egal für welche Zonen und Preisstufen das Jahres-AboTicket ausgestellt ist. Das Jahres-AboTicket gilt 12 Monate.

Jahres-AboTicket Stadt Nienburg

Für das Gebiet der Stadt Nienburg werden nicht übertragbare und übertragbare Jahres-AboTickets von der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH ausgegeben. Eine Kundenkarte ist nicht erforderlich.

Für das übertragbare Jahres-AboTicket gilt die Mitnahmeregelung. Das bedeutet, Inhaber eines Jahres-AboTickets können von Mo-Fr ab 19:00 Uhr sowie an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen.

Ein Verlust des übertragbaren Jahres-AboTickets ist sofort zu melden. Auf Grund der Übertragbarkeit besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatztickets und Fahrgelderstattung. Bei Verlust des nicht übertragbaren Jahres-AboTickets wird gegen Zahlung einer Gebühr von 15,00 € einmalig ein Ersatzticket ausgestellt. Das nicht übertragbare Jahres-AboTicket muss mit einem aktuellen Passbild des Inhabers versehen werden.

AktivTicket 63plus

Unabhängig und preisgünstig Bus fahren für Menschen ab 63 Jahre. Inhaber des AktivTicket 63plus können für nur 29,60 Euro die VLN-Busse innerhalb einer Preisstufe nutzen oder für 47,20 Euro im Monat den ganzen Landkreis Nienburg mit den VLN-Linienbussen bereisen. Und das Ticket ist übertragbar! Eine interessante Alternative zum Auto für alle Junggebliebenen.

FamilienTicket

Das FamilienTicket gilt für zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene und alle im selben Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Der Antrag für das FamilienTicket muss vorab vom zuständigen Einwohnermeldeamt mit einem Prüfvermerk versehen werden.
Ein Verlust des FamilienTickets ist sofort zu melden. Gegen Zahlung einer Gebühr von 15,00 € wird einmalig ein Ersatzticket ausgestellt.

FirmenTicket

Großkunden wie z. B. Firmen, Verbände, Behörden etc. können von dem VLN ein besonderes Zeitticket im Abonnement erhalten: das FirmenTicket.

Das FirmenTicket ist nicht übertragbar und muss mit einem aktuellen Passbild des Inhabers versehen werden. FirmenTickets berechtigen innerhalb des Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten und werden für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ausgegeben.

Eine Kundenkarte ist nicht erforderlich.

Das FirmenTicket wird von der VLN-Geschäftsstelle ausgegeben.
Weitere Informationen zum FirmenTicket erhalten Sie hier.

VLN-AnschlussCard

Inhaber eines MonatsTickets haben die Möglichkeit für den Gültigkeitszeitraum des MonatsTickets eine VLN-AnschlussCard zu erwerben und somit den Nutzungsbereich zu erweitern.
Die AnschlussCard kostet für einen Monat in der Preisstufe 1 nur 25 Euro. Die Preisstufen 2 bis 5 sind preislich zusammengefasst. Hier liegt der Preis bei nur 30 Euro.

Schiet-WetterTicket

Das Schiet-WetterTicket ist jeweils in der Zeit vom 01. November des laufenden Jahres bis 31. März des folgenden Jahres gültig. Der Fahrpreis muss bei Kauf gezahlt werden.

Das Schiet-WetterTicket ist übertragbar.

Für das Schiet-WetterTicket gilt die Mitnahmeregelung. Das bedeutet, Inhaber eines Schiet-WetterTickets können von Mo-Fr ab 19:00 Uhr sowie an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen.

Ein Verlust des Schiet-WetterTickets ist sofort zu melden. Auf Grund der Übertragbarkeit besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatztickets.

GruppenTicket

Personen, die sich zu einem gemeinsamen Reisezweck zusammen geschlossen haben (Reisegruppen) können ein GruppenTicket zum ermäßigten Preis erhalten.

Der ermäßigte Fahrpreis ist immer für mindestens 5 Erwachsene zu zahlen. 2 Kinder im Alter von 4 bis 15 Jahren zählen als ein Erwachsener. Ein einzelnes Kind erhält keine weitere Ermäßigung und zählt wie ein Erwachsener.

Generell müssen Gruppenfahrten 3 Tage vor Fahrtantritt bei dem VLN angemeldet werden. Gruppenfahrten können nur durchgeführt werden, wenn die Reisegruppe mit den planmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.

AltstadtfestTicket

Zum alljährlich stattfindenden Nienburger Altstadtfest wird für alle Sonderfahrten ein AltstadtfestTicket ausgegeben.

Das AltstadtfestTicket gilt auschließlich auf den, besonders gekennzeichneten, Sonderfahrten zum Altstadtfest. Es ist für jeweils eine Fahrt gültig.

Die übrigen VLN-Tickets gelten auf den Sonderfahrten zum Altstadtfest nicht.

FahrradTicket

Im Verkehrsgebiet des VLN können in den Linienbussen Fahrräder und Tretroller mitgenommen werden. Es gelten die folgenden Bestimmungen:

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss für jede Fahrt im Besitz eines gültigen FahrradTickets sein. Der Fahrgast hat das Fahrrad selbst ein- und auszuladen. Fahrradsonderkonstruktionen, wie z. B. Tandems, Dreiräder für Erwachsene, Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor und Mofas sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Die Fahrgäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad ständig festzuhalten oder so zu befestigen, dass es nicht umfallen kann. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Die Fahrgäste haften für Schäden, die durch mitgeführte Fahrräder verursacht werden.

In den Bussen der VLN-Verkehrsunternehmen können grundsätzlich bis zu 2 Fahrräder im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität transportiert werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeförderung besteht nicht. Bei gleichzeitigen Fahrwünschen von Fahrgästen mit Kinderwagen oder Rollstühlen und Fahrgästen mit Fahrrädern werden Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen bevorzugt.

Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet ist sowie die Kapazität des Busses auf der jeweiligen Fahrt eine Beförderung von Fahrrädern zulässt.