Tickets für Kinder und Schüler

Kinder-EinzelTicket

Kinder von 4 bis 14 Jahren erhalten das Kinder-EinzelTicket.
Kinder unter 4 Jahren werden unentgeltlich befördert, wenn sie begleitet werden. Die Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein. Werden von einer Person mehr als 3 Kinder mitgenommen, so findet für das vierte und jedes weitere Kind die im obigen Absatz genannte Regelung Anwendung.

Kinder-5erTicket

Das Kinder-5erTicket kann für 5 Einzelfahrten oder auch von bis zu 5 Kindern gleichzeitig genutzt werden. Es ist kostengünstiger als fünf Kinder-EinzelTickets und soll Kindern das Busfahren erleichtern, da 5 Fahrten im voraus gezahlt werden und somit nicht mehr jede Einzelfahrt bar bezahlt werden muss.

AltstadtfestTicket

Zum alljährlich stattfindenden Nienburger Altstadtfest wird für alle Sonderfahrten ein AltstadtfestTicket ausgegeben.

Das AltstadtfestTicket gilt auschließlich auf den, besonders gekennzeichneten, Sonderfahrten zum Altstadtfest. Es ist für jeweils eine Fahrt gültig.

Die übrigen VLN-Tickets gelten auf den Sonderfahrten zum Altstadtfest nicht.

Schüler-WochenTicket

Schüler-WochenTickets gelten für die eingetragene Kalenderwoche von Montag 0.00 Uhr bis 12.00 Uhr des ersten Werktages der folgenden Woche. Der Schüler hat die Nummer der Kundenkarte in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.

Das Schüler-WochenTicket berechtigt während des Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der jeweils gelösten Tarifzone(n). Das Schüler-WochenTicket ist nicht übertragbar.

Schüler-WochenTickets werden gegen Vorlage einer gültigen Kundenkarte ausgegeben.
Die Kundenkarte erhält neben der Kundennummer die Tarifzonen, die befahren werden können und die entsprechende Preisstufe. Die Kundenkarte muss zuerst vom Inhaber ausgefüllt, von der Schul- bzw. Ausbildungsstätte das Ausbildungsverhältnis bestätigt und dann dem VLN zur ergänzenden Eintragung vorgelegt werden. Die Karte muss vom Inhaber mit Tinte oder Kugelschreiber unterschrieben werden.

Zur Nutzung berechtigt sind alle Schüler, die im Landkreis Nienburg/Weser wohnen.

Schüler sind schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
bzw. nach Vollendung des 15. Lebensjahres:

  • Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlicher anerkannter Schulen und Bildungseinrichtungen;
  • Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, die von der Berufsschulpflicht befreit oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig sind;
  • VHS-Kurse zum nachträglichen Erwerb den Haupt- oder Realschulabschlusses

Schüler-MonatsTicket

Schüler-MonatsTickets gelten für den eingetragenen Kalendermonat von 0.00 Uhr des Monatsersten bis 12.00 des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein Sonnabend, gelten die Karten bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages. Der Schüler hat die Nummer der Kundenkarte in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.

Das Schüler-MonatsTicket berechtigt während des Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der jeweils gelösten Tarifzone(n). Das Schüler-MonatsTicket ist nicht übertragbar.

Schüler-MonatsTickets werden gegen Vorlage einer gültigen Kundenkarte ausgegeben. Die Kundenkarte erhält neben der Kundennummer die Tarifzonen, die befahren werden können und die entsprechende Preisstufe. Die Kundenkarte muss zuerst vom Inhaber ausgefüllt, von der Schul- bzw. Ausbildungsstätte das Ausbildungsverhältnis bestätigt und dann dem VLN zur ergänzenden Eintragung vorgelegt werden. Die Karte muss vom Inhaber mit Tinte oder Kugelschreiber unterschrieben werden.

Zur Nutzung berechtigt sind alle Schüler, die im Landkreis Nienburg/Weser wohnen.

Schüler sind schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres; bzw. nach Vollendung des 15. Lebensjahres:

  • Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlicher anerkannter Schulen und Bildungseinrichtungen;
  • Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, die von der Berufsschulpflicht befreit oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig sind;
  • VHS-Kurse zum nachträglichen Erwerb den Haupt- oder Realschulabschlusses

Schüler-SunshineTicket

Vollzeitschüler/innen bis zu 22 Jahren erhalten ein Schüler-SunshineTicket, das während der Sommerferien in Niedersachsen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Gebiets der Stadt Nienburg berechtigt.

Schüler/innen von 16 bis 22 Jahren müssen einen Schulnachweis erbringen (Schülerausweis, Schulbescheinigung, Personalausweis).

Das Schüler-SunshineTicket ist nicht übertragbar.

Schüler-SammelzeitTicket

Schüler-SammelzeitTickets werden, nach einem mit der Gebietskörperschaft oder dem Schulträger vereinbarten Verfahren, nur an Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule ausgegeben. Bei dem Schüler-SammelzeitTicket ist die Kundenkarte mit dem Ticket verbunden.

Schüler-SammelzeitTickets gelten während des auf den Tickets eingetragenen Zeitraumes und berechtigen während des Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der jeweils gelösten Tarifzone(n).

Durch Beschädigung oder starke Abnutzung unbrauchbar gewordene Schüler-SammelzeitTickets werden gegen Ersatztickets umgetauscht. Die hierfür von der Schülerin oder dem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten zu entrichtende Gebühr beträgt 5,00 Euro.

Für verlorene Schüler-SammelzeitTickets werden Ersatztickets gegen eine Gebühr von 15,00 Euro ausgestellt.

Schüler-SammelzeitTickets sind nicht übertragbar und nur mit aktuellem Lichtbild des Inhabers gültig.

Zur Nutzung berechtigt sind alle Schüler, die im Landkreis Nienburg/Weser wohnen.
Schüler sind schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres; bzw. nach Vollendung des 15. Lebensjahres:

  • Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlicher anerkannter Schulen und Bildungseinrichtungen;
  • Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, die von der Berufsschulpflicht befreit oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig sind;
  • VHS-Kurse zum nachträglichen Erwerb den Haupt- oder Realschulabschlusses

Schüler-MonatsTicket im Einzel-Abo

Flexibel unterwegs – ob zur Schule, Ausbildungsstelle oder in der Freizeit.

Vielfahrer sind mit dem Schüler-AboTicket klar im Vorteil und zum fair kalkulierten Preis gibt es ein weiteres großes Plus: Am Wochenende und in den Ferien gilt das Schüler-AboTicket für Fahrten im gesamten VLN-Tarifgebiet! Egal für welche Zonen und Preisstufen das Schüler-AboTicket ausgestellt ist.

Ausgegeben wird das Ticket auf Antrag für 12 Monate, die Zahlung erfolgt per Bankeinzug.